Hochkarätige Expert:innen aus Recht, Behörden und Projektplanung beim EEÖ-Fachdialog; EABG muss neue Standards setzen
Wie die EU-Richtlinie RED III durch die optimale Umsetzung auf Bundes- und auf Landesebene zum Beschleunigungsmotor der Energietransformation in Österreich werden kann, diskutierten Jurist:innen, Behördenvertreter:innen und andere Stakeholder vergangenen Mittwoch im Rahmen eines hochkarätig besetzten Fachdialogs von Erneuerbare Energie Österreich (EEÖ) in Kooperation mit der Johannes Kepler Universität (JKU) in Linz.
Mit der RED III will die EU Tempo in die Energiewende bringen: durch verbindliche Ausbauziele für erneuerbare Energie, überragendes öffentliches Interesse an Erneuerbaren-Anlagen und ihrer Infrastruktur sowie durch straffere und konzentrierte Verfahren, One-Stop-Shops und die Ausweisung von Beschleunigungsgebieten. In Österreich ist davon bisher wenig zu spüren.
„In der Umsetzung sind der Bund und nahezu alle Bundesländer säumig und wenig ambitioniert – sie verlieren wertvolle Zeit und laufen Gefahr, weitere Bremsen einzuführen, statt zu beschleunigen“, warnt Martina Prechtl-Grundnig, Geschäftsführerin des Dachverbands Erneuerbare Energie Österreich (EEÖ).
Insgesamt fehlt es in Österreich noch immer an einem koordinierten und zielgerichteten gesamtstaatlichen Vorgehen, während beispielsweise das Nachbarland Deutschland bereits wesentliche Erfolge bei der Ausweisung von Beschleunigungsgebieten – dem Kernstück der RED III – vorzuweisen hat.
„Gesetz mit Gestaltungskraft“: EABG muss neue Standards für Energiepolitik setzen
Umso mehr erfordert die Energiewende laut Erneuerbaren-Branche ein „Gesetz mit Gestaltungskraft“ zur Umsetzung der RED III in Österreich. Das angekündigte Erneuerbaren-Ausbau-Beschleunigungsgesetz (EABG) soll dafür zum zentralen Instrument auf Bundesebene werden. Es kann – so die Hoffnung der Branche – zum neuen Standard für zukunftsorientierte Energiepolitik, moderne Verwaltung und effiziente Verfahren werden, wenn folgende Punkte darin berücksichtigt werden:
Die fünf Kernforderungen zum EABG
Verbindliche Ziele auf allen Ebenen
Klimaneutralität bis 2040, 100 % erneuerbarer Strom bis 2030, verbindliche Ausbauziele je Bundesland – mit Berichtspflichten und Sanktionen bei Zielverfehlung.Verfahrensbeschleunigung und Entbürokratisierung
One-Stop-Shop, zentrale Informationsplattformen, Vermeidung von Mehrfachprüfungen, digitale Verfahren, Vereinfachung für Kleinprojekte.Rechts- und Planungssicherheit
Klare Genehmigungsstandards, verbindliche Fristen, Genehmigungsfiktion, konsistente Begrifflichkeiten und klare Zuständigkeiten.Verpflichtende Flächenausweisung und Beschleunigungsgebiete
Flächenbeiträge pro Bundesland zur Ausweisung von nutzbaren Beschleunigungsgebieten bis spätestens Februar 2026 – bei Zielverfehlung mit klaren Konsequenzen.Einbeziehung aller Technologien und Infrastruktur
Die Beschleunigung muss für alle Technologien gelten – Strom, Wärme, Speicher, Netze – inklusive Repowering und strategischer Infrastruktur.
“Ohne das volle Ausschöpfen der EU-rechtlichen Möglichkeiten wird das EABG zu einem föderalen Verhinderungsinstrument, das den Weg zu einem günstigen erneuerbaren Energiesystem mit zusätzlichen Stolpersteinen belegt”, warnt Prechtl-Grundnig.
Österreich als lahmender Hase im Rennen um leistbare Energie
Beim Fachdialog brachte Prof. Dr. Wilhelm Bergthaler, Experte für Umweltrecht und Dekan der Juristischen Fakultät der JKU Linz, die aktuelle Lage in Österreich folgendermaßen auf den Punkt: In der Geschichte vom Hasen und dem Igel ist es stets der Igel, der schneller am Ziel ist – nicht durch Schnelligkeit, sondern durch Teamwork und strategische Vorbereitung. „Statt diesem hirnlosen Losrennen ist Teamwork von zwei oder mehreren Igeln eigentlich ganz zweckmäßig – und es ist auch schlau, wenn man weiß, wo man hinwill“, so Bergthaler. Der Bund und die Länder müssen laut EEÖ nun entscheiden, welche Rolle sie in dieser Geschichte einnehmen wollen. „Derzeit erscheint Österreich eher als lahmender Hase der ziellos in unterschiedliche Richtungen läuft“, so die Geschäftsführerin des EEÖ.
Keine halben Rechtssachen und Beschleunigung nur mit den Bundesländern
Ein zentrales Thema der juristischen Diskussion im Rahmen des Fachdialogs war die Frage der fehlenden Rechtssicherheit, insbesondere für den Ausbau in zukünftigen Beschleunigungsgebieten. Erst durch die umfassende und mutige Nutzung aller legistischen Möglichkeiten für Erleichterungen und Freistellungen, die die RED III bietet, könne laut EEÖ das Ziel einer günstigen Stromversorgung erreicht werden.
Einig war man sich außerdem in punkto Verantwortung der Bundesländer. „Die Energiewende ist nur zu schaffen, wenn jedes Bundesland verbindlich zu konkreten Ausbauzielen beiträgt – in Zahlen gegossen und rechtlich fixiert. Nur dann kann der Turbo gezündet werden. All die anderen schönen Elemente zur Beschleunigung werden zahnlos, wenn das nicht sichergestellt wird“, fasst es Prechtl-Grundnig zusammen.
Die versammelte Expertise und der intensive Austausch beim Fachdialog sollen zu einer vollumfänglichen Umsetzung der RED III beitragen, mit einem ambitionierten EABG als großem Wurf für die zukünftige Energiepolitik in Österreich. „Die Umsetzung der RED III im Rahmen des EABG darf nicht zu einem gut gemeinten Verwaltungsakt verkommen, sondern muss sich zu einem echten Transformationsinstrument entwickeln: ein Instrument der Entbürokratisierung und Deregulierung auf dem Weg zu günstigem Strom in Österreich für Alle“, resümiert Prechtl-Grundnig.
Der EEÖ stellt die Ergebnisse des Fachdialogs auf seiner Website zur Verfügung.