Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz ist Comeback-Plan konkret

Heimische Arbeitsplätze sowie Ökologisierung der Energieversorgung bei gleichzeitiger Standortstärkung – Parlament ist am Zug und Tempo ist gefragt

Das Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz (EAG) fand nach langem Warten den Weg ins Parlament. „Zu Wochenbeginn wurde von der Regierung ein großer wirtschaftlicher Comeback-Plan in Aussicht gestellt. Während noch großes Rätseln herrscht, was dieser Plan genau beinhaltet, ist eines ganz klar: Das EAG bringt ein wirtschaftliches Comeback ganz konkret! Mit zusätzlich 27 TWh erneuerbarem Strom der in Österreich produziert werden soll, werden 30 Milliarden Euro an Investitionen in die heimische Wirtschaft ausgelöst und mehr als 100.000 Arbeitsplätze geschaffen. Der Umbau der Energieversorgung auf erneuerbare Energien ist eine Voraussetzung für einen attraktiven Wirtschaftsstandort und ein Garant für stabile Energiepreise. Es ist also die Wurzel eines wirtschaftlichen Comebacks!“, hält Christoph Wagner, Präsident des Dachverbandes Erneuerbare Energie Österreich (EEÖ), fest.

Die Branche wartet regelrecht auf mit abrufbereiten Investitionen in der Höhe von 30 Milliarden Euro. Der EEÖ mahnt daher Tempo bei der Umsetzung des EAGs ein. „Wir brauchen nun konstruktive Verhandlungen im Parlament und eine Beschlussfassung noch vor dem Sommer, da ansonsten die dringend erforderlichen Investitionen in die Energiewende nicht stattfinden können und die Schaffung von Arbeitsplätzen mit heimischer Wertschöpfung im ländlichen Raum ausbleiben“, drängt Wagner und setzt fort: „Die erneuerbaren Energien sind Klimaschutz- und Jobmotor, wir treiben die Transformation voran und modernisieren das Energiesystem.“

„Mit dem Gesetz ist sicherzustellen, dass Österreich beim erforderlichen Ausbau von Strom aus erneuerbaren Ressourcen jedenfalls auf dem Zielpfad bleibt! Der Fokus in den Verhandlungen muss daher auf den Zielen liegen und darf nicht, wie von manchen Seiten gerne betrieben, in eine Kostendebatte abgleiten. Das EAG ist der ultimative Comeback-Plan, also nützen wir ihn, anstatt uns in Debatten über Kostenbegrenzungen zu verheddern. In diesem wichtigen Bereich nur auf der Kostenbremse zu stehen, ist absolut unverständlich“, bemerkt Wagner und betont: „Jeder Euro, der hier ausgegeben wird, kommt vielfach zurück! In Form von Investitionen, Arbeitsplätzen, Steuereinnahmen für den Staatshaushalt, durch die Schaffung von Energieunabhängigkeit und somit einer besseren Handelsbilanz und durch vermiedene Strafzahlungen bei Zielverfehlung.“

Das EAG muss nun durch einen konstruktiven parlamentarischen Prozess rasch in Richtung Beschlussfassung gebracht werden. Die Branche bringt in diesen Prozess auch noch wichtige Eckpunkte und Verbesserungserfordernisse ein, um das Gesetz tatsächlich zum Wegbereiter für die Energiewende und den Klimaschutz zu machen.

„Im Zuge der Begutachtung konnten schon wichtige Klarstellungen und Verbesserungen erreicht werden. So wurde etwa mit der Pauschalierung der Netzzutrittsentgelte eine wichtige Festlegung für Planungssicherheit getroffen, und auch entscheidende Details zur Administration konnten geklärt und verbessert werden“, erwähnt Wagner mit Blick auf die positiven Entwicklungen im Gesetzeswerdungsprozess. Nichtsdestotrotz gibt es aber noch mehrere Punkte, die zur Sicherstellung des Erfolges des Gesetzes zu präzisieren oder zu verbessern sind. Insbesondere betont der EEÖ, dass im Hinblick auf die Berücksichtigung der speziellen Bedingungen von kleinen Anlagenbetreibern noch Anpassungsbedarf besteht.

Die Vertreter der einzelnen Erzeugungstechnologien präsentieren im Rahmen einer Pressekonferenz daher ihre wichtigsten Anliegen an die zuständigen parlamentarischen Vertreter:
„Mit ein paar wenigen aber dringend notwendigen Anpassungen im Gesetz können Chancengleichheit, Bürokratieabbau sowie Wirtschaftswachstum sichergestellt werden. Vor allem für PV-Kleinanlagen ist für mehr Chancengleichheit und Bürokratieabbau zu sorgen, mit gesonderten Ausschreibungsrunden und dem Wegfall der Anzahlungspflicht von Sicherheiten als Voraussetzung zur Förderantragstellung. Die zu eng gefasste Flächendefinition ist auszuweiten, um das gesamte PV-Potenzial in Österreich nutzbar zu machen, und Zu-/Abschläge in der Förderhöhe sind zu überarbeiten. Investitionszuschüsse müssen unbürokratisch möglich und damit fix vorgegeben sein, um den zusätzlichen Beratungs- und Abwicklungsaufwand zu verhindern. Für die über 6.000 fertig genehmigten PV-Projekte, die auf Grund fehlender Fördermittel nicht umgesetzt werden können, braucht es eine rasche, kompromisslose Sonderlösung,“ fasst Vera Immitzer, Geschäftsführerin des Bundesverband Photovoltaic Austria, die wesentlichen Punkte der PV-Branche zusammen.

„Für die Windkraft bedarf es noch einiger entscheidender Verbesserungen“, fordert Stefan Moidl, Geschäftsführer der IG Windkraft: „Die Wind-Ausbaumenge muss von 400 auf 550 MW angehoben werden. Repowering muss in den Fördervoraussetzungen bei der Windkraft enthalten sein. Eine Standortdifferenzierung der Förderung sollte nach deutschem Vorbild ausgearbeitet werden. Verpflichtende Netzentwicklungspläne für Verteilernetzbetreiber sind im EAG zu verankern, so wie diese von der EU vorgeschrieben sind, und eine administrative Vergabe der Förderung bei der Windkraft sollte auch über 2024 hinaus verankert werden (keine Ausschreibungen). Nur so kann das EAG bei der Windkraft seine volle Wirkung entfalten.“

„Im Bereich der Kleinwasserkraft müssen Mehrgleisigkeiten mit den Bewilligungsverfahren jedenfalls vermieden werden. Uns allen ist das Interesse an gesunden, lebendigen Flüssen gemein, ob neue Kraftwerke dem eventuell entgegenstehen, wird allerdings ohnehin im Bewilligungsverfahren sehr streng geprüft“, beschreibt Paul Ablinger, Geschäftsführer von Kleinwasserkraft Österreich die Situation für die Wasserkraft. Gleichzeitig fordert er auch für die Kleinwasserkraft die Beibehaltung der Investitionszuschüsse: „Als Option für Anlagen mit hohem Eigenverbrauch hat sich dies bereits im Ökostromgesetz bewährt.“

Eva Talic von der IG Holzkraft kritisiert, dass das EAG vor allem kleinere Holzkraftwerke vor unnötige wirtschaftliche Hürden stellt: „Die Veröffentlichung des Referenzmarktpreises und die Anpassung der Marktprämie einmal pro Kalenderjahr gefährdet die Liquidität der Betreiber dieser Anlagen. Wirtschaftlich sinnvoller wäre eine monatliche Berechnung und Auszahlung der Marktprämie.“ Christoph Pfemeter, Geschäftsführer des Österreichischen Biomasse-Verbandes ergänzt: „In den vergangenen Jahren mussten aufgrund mangelnder gesetzlicher Regelungen Anlagenkapazitäten abgeschaltet werden, fertige Neu-Projekte warten auf den Spatenstich, und Schadholz verrottet ungenutzt im Wald. Wir brauchen also endlich eine praxistaugliche, schnelle Lösung mit Investitionsförderungen für kleine Holzkraftwerke, eine Indexierung der Rohstoffkomponente beim anzulegenden Wert und die volle Anerkennung der Holzgastechnologie im Gas- und Wasserstoffteil des EAG.” „Eine weitere Herausforderung stellen Schwankungen der Rohstoffpreise dar, die für einen Zeitraum von 20 Jahren nicht vorhersehbar sind. Um eine Unter- bzw. Überförderung auszuschließen, ist zumindest eine Indexanpassung der Rohstoffkomponente des anzulegenden Wertes unbedingt erforderlich“, ergänzt Talic.

„Die Biogasbranche ist grundsätzlich erfreut über wesentliche Verbesserungen, die im überarbeiteten EAG enthalten sind. Wichtiger Handlungsbedarf besteht noch für jene bestehenden Anlagen, die nur für 24 Monate eine Nachfolgeprämie erhalten und dann in die Gaseinspeisung wechseln sollen. Da es noch kein Erneuerbare-Gase-Gesetz gibt, fehlt ihnen die Rechtssicherheit für den Umstieg. Zur Sicherung der Unternehmen sollte die zweijährige Übergangsfrist erst zu laufen beginnen, wenn rechtlich gesichert ist, dass das Grün-Gas-System tatsächlich umgesetzt wird“, hält Norbert Hummel, Präsident von Kompost & Biogas Verband Österreich fest.

Um auf Zielkurs zu bleiben und wichtige Wirtschaftsimpulse für die krisengebeutelte Wirtschaft auszulösen, drängt der Dachverband auf eine rasche Lösung der offenen Punkte im Rahmen von konstruktiven, parlamentarischen Verhandlungen. “Es braucht einen Schulterschluss im Parlament und einen straffen Zeitplan mit einer zeitnahen Beschlussfassung. Dann können wir uns mit Erneuerbaren aus der Krise rausinvestieren!“, schließt Wagner.

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Stellungnahme des EEÖ

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