Erneuerbaren-Ausbau-Beschleunigungsgesetz: Ohne Nachbesserung keine echte Beschleunigung

EEÖ empfiehlt dringend Korrekturen und sieht ungenutzte Spielräume

Der Dachverband Erneuerbare Energie Österreich (EEÖ) sieht bei der aktuellen Vorlage des Erneuerbaren-Ausbau-Beschleunigungsgesetzes (EABG) weiterhin erheblichen Nachbesserungsbedarf. Aus Sicht des EEÖ reichen die vorgesehenen Ausbauziele nicht aus, um den steigenden Strombedarf zu decken und Österreichs Abhängigkeit von Öl und Gas rasch zu verringern. Zudem fehlen wirksame Mechanismen, um die Bundesländer verbindlich in die Verantwortung zu nehmen.

„Das EABG muss mehr sein als ein Beschleunigungsversprechen. Es muss in der Praxis dazu führen, dass erneuerbare Projekte schneller und rechtssicher umgesetzt werden“, erklärt Martina Prechtl-Grundnig, Geschäftsführerin des EEÖ.

Expert:innen sehen zentrale Schwachstellen

Auch Expert:innen für Energierecht bestätigten zentrale Schwachstellen im EABG-Entwurf: Die Ausbauziele für die Bundesländer fallen zu niedrig aus und der Zeitraum bis 2030 ist zu kurzfristig, um ausreichend Dynamik zu entfalten. Dafür braucht es eine Perspektive bis 2040. Wichtige Beschleunigungsmechanismen laufen zudem ins Leere, solange die Bundesländer keine geeigneten Beschleunigungsgebiete ausweisen. Die gemeinsame Verantwortung wird nicht in wirksame Verbindlichkeiten übersetzt.

„Der Bund muss sicherstellen, dass Flächen mobilisiert und Beschleunigungsgebiete tatsächlich ausgewiesen werden, damit Projekte rasch umgesetzt werden können. Ohne diese Gebiete bleiben zentrale Elemente des EABG wirkungslos“, warnt Prechtl-Grundnig.

Außerdem seien die konkreten Verfahrensregelungen in den Beschleunigungsgebieten entscheidend für die Wirkung. Falsch ausgestaltet, könnten sie den gesamten Genehmigungsprozess sogar verlängern und zu erheblichen Mehrkosten führen. Des Weiteren sollten Projekte, die bereits in Genehmigungsverfahren stecken, ebenfalls von den geplanten Maßnahmen profitieren.

Unzureichende Regelungen, ungenutzte Spielräume

Kritisch sieht der EEÖ außerdem, dass Ziele und koordinierte Ausbaupläne für den Speicherausbau nach wie vor fehlen und dass der Bund bei der Wasserkraft seine eigene Möglichkeit zur Ausweisung von Beschleunigungsgebieten noch nicht genutzt hat.

Zusammenfassend braucht es aus Sicht des EEÖ insbesondere höhere Ausbauziele, einen Zielhorizont bis 2040, verbindliche Beiträge der Bundesländer für alle Technologien und wirksame Beschleunigungsgebiete. Zudem sollten Speicher einbezogen, auch laufende Verfahren beschleunigt und die Bundeskompetenzen bei Wasserkraft besser genutzt werden.

„Jede Kilowattstunde erneuerbarer Energie aus Österreich macht uns unabhängiger von fossilen Importen, schützt Haushalte und Betriebe vor Preisspiralen und stärkt den Wirtschaftsstandort. Damit Beschleunigung nicht zur Worthülse wird, braucht es jetzt mehr als eine Zweidrittelmehrheit im Parlament. Die Regierungsparteien müssen den Entwurf nachschärfen und daraus ein tatsächlich wirksames Beschleunigungsgesetz machen“, so Prechtl-Grundnig abschließend.