Das Erneuerbaren-Ausbau-Beschleunigungsgesetz (EABG), das heute im Wirtschaftsausschuss behandelt wird, bleibt weit hinter seinem Anspruch zurück, kritisiert der Dachverband Erneuerbare Energie Österreich (EEÖ). In der jetzigen Fassung fehlen angemessene Ziele, wirksame Verpflichtungsmechanismen und echte Verfahrensbeschleunigung. Damit bleibt die Regierung weiterhin wichtige Maßnahmen für eine sichere heimische Energieversorgung schuldig.
„Je schneller mehr erneuerbare Energie aus Österreich zur Verfügung steht, umso schneller kann sie Öl und Gas, die Verursacher der aktuellen Krisen, ersetzen. Doch statt für mehr Tempo beim Erneuerbaren-Ausbau zu sorgen, bleibt das EABG in zentralen Punkten hinter den Anforderungen eines echten Beschleunigungsgesetzes zurück“, erklärt Martina Prechtl-Grundnig, Geschäftsführerin des EEÖ.
Status Quo statt Beschleunigung wegen schwacher Vorgaben
Genauer kritisiert der Dachverband, dass die Ausbau-Vorgaben für die Länder zu gering ausfallen. Festgelegte Mindestbeiträge etwa bei Photovoltaik und Wind orientieren sich vielfach am bereits Erreichten oder ohnehin Geplantem. Für bereits in Genehmigungsverfahren befindliche Projekte ist das EABG mangels Verfahrensbeschleunigung unwirksam. „Statt zusätzlichen und schnelleren Ausbau anzureizen, schreibt das EABG so lediglich den Status quo fest“, so Prechtl-Grundnig.
Die drei zentralen Hebel für eine effektive Beschleunigung liegen in ausreichenden Zielen, im Bereich der sogenannten Beschleunigungsgebiete und den daran gekoppelten Verfahrensbedingungen.
Die Bundesländer müssen ausreichend Flächen für den zügigen Ausbau, sogenannte Beschleunigungsgebiete, für alle Technologien zur Verfügung stellen. In seiner jetzigen Form ist das EABG im Wesentlichen ein Gesetz für den Netzausbau, bringt jedoch keine relevante Beschleunigung in Genehmigungsverfahren für Erneuerbaren-Projekte.
Auch die vorgesehenen Sanktionen greifen zu kurz: Sie entfalten keine Wirkung, weil das zugrunde liegende Zielniveau keine zusätzlichen Anstrengungen erfordert, haben einen überschaubaren Umfang und wirken massiv zeitverzögert. So entsteht kein echter Impuls zur Beschleunigung.
Elemente wie das überragende öffentliche Interesse, ein One-Stop-Shop, Fristenregelungen sowie Digitalisierungsschritte sind grundsätzlich positiv zu bewerten. Sie setzen unionsrechtlichen Vorgaben um und können den Ausbau unterstützen. „Als Gegenmaßnahmen zur nächsten Gaskrise sind die vorgesehen Verbesserungen jedoch zu wenig“, erklärt die Geschäftsführerin des EEÖ.
Voraussetzungen für Beschleunigungseffekt
Aus Sicht des EEÖ sollte das EABG fünf zentrale Voraussetzungen für einen echten Beschleunigungseffekt erfüllen und dementsprechend angepasst werden:
1. Langfristige Ausrichtung bis 2040. Ein Beschleunigungsgesetz entfaltet langfristig seine Wirkung. Für aktuell in Verfahren befindliche Projekte wirkt es noch nicht. Eine Perspektive bis 2040 ist demnach zielführend.
2. Verbindliche und bedarfsgerechte Beiträge der Bundesländer zum Erneuerbaren-Ausbau: Die Beiträge der Bundesländer sind die Benchmark für die Bereitstellung von Flächen und die Ausweisung von Beschleunigungsgebiete als wichtigste Hebel zur Beschleunigung.
3. Zielführende Beschleunigungsgebiete als Herzstück des EABG: Konsequente und umfassende Ausweisung von Beschleunigungsgebieten sind die zentrale Voraussetzung für materielle Beschleunigung.
4. Aktive Wahrnehmung bundesweiter Zuständigkeiten. Der Bund sollte dort, wo er unmittelbar zuständig ist, auch aktiv handeln – etwa bei der Nutzung bestehender Querbauwerke für die Wasserkraft.
5. Frühzeitige Steuerungs- und Eingriffsmechanismen, um Zielverfehlungen von Beginn an zu verhindern.
