Neue Förderrichtlinien für PV-Anlagen und (Klein)Wasserkraft ab sofort online

Bundesministerium für Nachhaltigkeit und Tourismus stellt neue Förderrichtlinien auf OeMAG-Homepage zum Download bereit

Das Bundesministerium für Nachhaltigkeit und Tourismus (BMNT) stellt ab sofort die neuen Förderrichtlinien 2018 für PV/Stromspeicher sowie für Kleinwasserkraft, MWK und KWK zur Veröffentlichung auf der Homepage der OeMAG zur Verfügung.

Die OeMAG ist die vom BMNT beauftragte Abwicklungsstelle zur Gewährung von Investitionszuschüssen in diesem Bereich. 

Beide Förderrichtlinien sind nun auf der Homepage der OeMAG unter „Gesetze und Regelwerk“ (https://www.oem-ag.at/de/gesetze-regelwerk) verfügbar. In diesem Bereich finden Sie auch andere nützliche Verordnungen und Gesetze aus diesem Themenfeld. 

Mit den folgenden Links können Sie direkt auf die jeweils aktuellen Förderrichtlinien zugreifen. 

Förderrichtlinien für PV-Anlagen und Stromspeicher

Für diesen Bereich stehen in den Jahren 2018 und 2019 jeweils 15 Mio. Euro zur Verfügung.

https://www.oem-ag.at/fileadmin/user_upload/Dokumente/gesetze/180216_Foerderrichtlinien_2018_PV_und_Stromspeicher.pdf

Förderrichtlinien für Kleinwasserkraft, mittlere Wasserkraft und KWK-Anlagen

Für die Neuerrichtung und Revitalisierung von Kleinwasserkraftanlagen stehen Fördermittel in Höhe von jährlich maximal 20 Millionen Euro zur Verfügung. Für die Neuerrichtung und Revitalisierung von mittleren Wasserkraftanlagen stehen Fördermittel in Höhe von maximal 50 Millionen Euro bereit. Für die Errichtung von neuen Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen und die Erneuerung von Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen mit einer Engpassleistung von mehr als 100 kW, die unmittelbar und effizienzmaximiert Wärme und elektrische Energie als Koppelprodukte erzeugen, stehen Fördermittel bis 2020 in Höhe von 12 Millionen Euro jährlich zur Verfügung. 

https://www.oem-ag.at/fileadmin/user_upload/Dokumente/gesetze/180216_Foerderrichtlinien_2018_Kleinwasserkraft_MWK_KWK.pdf