EU liefert Meilenstein zur Energiewende – Österreich muss auf Kurs kommen

Dachverband Erneuerbare Energie Österreich (EEÖ) begrüßt neue Erneuerbare-Energien-Richtlinie (RED III) und fordert von der Regierung „Tempo rauf und Hürden runter beim Erneuerbaren-Ausbau“

Der Dachverband Erneuerbare Energie Österreich sieht in der gestern veröffentlichten neuen EU-Richtlinie für erneuerbare Energie, kurz RED III, einen wichtigen Meilenstein für die Energiewende. Der Anteil erneuerbarer Energie am Energieverbrauch der EU soll von bisher 32 Prozent auf mindestens 42,5% angehoben werden. Für Österreich bedeutet diese Vorgabe eine Steigerung des Erneuerbaren-Anteils von 36,4% (2021) auf mindestens 60% innerhalb der nächsten sechs Jahre.

„Die Europäische Union tritt mit der neuen Richtlinie für Erneuerbare konsequent als Schrittmacher für mehr Klimaschutz und weniger Abhängigkeit von fossilen Energieträgern auf. Für die Politik in Österreich heißt das: Tempo rauf und Hürden runter beim Ausbau der Erneuerbaren“, so Martina Prechtl-Grundnig, Geschäftsführerin des EEÖ. Mit der neuen Richtlinie und den mitgelieferten Instrumenten geht die EU deutlich in Vorlage und setzt nicht nur höhere Ziele für erneuerbare Energie, sondern attestiert ihrem Ausbau ein überwiegendes öffentliches Interesse in Genehmigungsverfahren, dass bereits mit 21. Februar 2024 in allen Mitgliedsstaaten gelten soll.

Zügige Genehmigungsverfahren – ausreichende Zonierung

Mit der Beschleunigung von Genehmigungsverfahren für erneuerbare Stromerzeugung, Netze und Speicher setzt die EU auf einen der wichtigsten Hebel bei der Energiewende. Jeder Mitgliedsstaat soll innerhalb von 27 Monaten ab Inkrafttreten der RED III genügend sogenannte „Beschleunigungsgebiete“ ausgewiesen haben, um die Erneuerbaren-Ziele laut Richtlinie zu erreichen. In diesen Gebieten dürfen keine erhebliche Umweltauswirkungen erwartet werden. Genehmigungsverfahren sollen hier bei Neuanlagen auf maximal 12 Monate begrenzt werden. Außerhalb dieser Beschleunigungsgebiete gilt eine Verfahrenslaufzeit von maximal 24 Monaten. Die Regelung zu den Verfahrensdauern greift spätestens ab 1. Juli 2024.

„Mit Beschleunigungsgebieten kann die erneuerbare Stromerzeugung den bis 2030 notwendigen Schub bekommen. Werden zusätzlich in Österreich die ebenso in der RED III geforderten einheitlichen Anlaufstellen für Genehmigungsverfahren geschaffen und wird ausreichend qualifiziertes Personal in den Bundesländern zur Verfügung gestellt, sind wir auf dem richtigen Weg!“, betont Prechtl-Grundnig. Mit dem schon Anfang 2023 angekündigten Erneuerbaren-Ausbau-Beschleunigungsgesetz (EABG) wären diese Vorgaben der RED III unmittelbar in nationales Recht zu gießen, auch damit Österreich seine selbstgesetzten Ziele besser erfüllen kann: Der Stromverbrauch soll bis 2030 bilanziell zu 100 Prozent aus erneuerbarer Energie abgedeckt werden und braucht ausgehend von 2020 voraussichtlich einen zusätzlichen Ausbau von 34-39 TWh statt wie bisher angenommen 27 TWh. Auch eine Anpassung des Erneuerbaren-Ausbau-Gesetzes (EAG) ist deshalb erforderlich.

EU-Ziel für Wärmeversorgung braucht Gesetz zum Ausstieg aus fossilem Gas und Öl

In der Raumwärme und -kälte strebt die EU nach einem Anteil erneuerbarer Energie von 49% bis 2030. Dazu müssen die Mitgliedsstaaten entsprechende nationale Ziele für den Erneuerbaren-Anteil im Gebäudesektor gesetzlich verankern. Derzeit liegt der Anteil in Österreich bei 35,5 Prozent. „Wir haben die nötigen erneuerbaren Technologien zur Verfügung, doch der politische Handlungsbedarf für die hiesige Wärmeversorgung ist enorm! Einen klaren Ausstiegspfad aus fossilem Gas und Öl in österreichischen Heizungen bis 2040, eine gesetzliche Verankerung des Erneuerbaren-Anteils und die damit verbundene Investitionssicherheit ist die Regierung bisher schuldig geblieben“, unterstreicht Prechtl-Grundnig und verweist auf den kürzlich abgeänderten Entwurf des Erneuerbare-Wärme-Gesetzes. Dieser „Kniefall vor der Öl- und Gaslobby“ werde der Geschäftsführerin zufolge auch den neuen Zielen der RED III nicht gerecht, ein echtes Erneuerbare-Wärme-Gesetz müsse jedenfalls folgen.

Erneuerbare Gase in der RED III

Für die Bereitstellung erneuerbarer Gase legt die RED III fest, dass der in der Industrie genutzte Wasserstoff im Jahr 2030 zu 42% erneuerbar sein muss. Bis 2030 will die EU zudem jährlich
35 Milliarden Kubikmeter nachhaltiges Biomethan erzeugen. Für Österreich bräuchte es deshalb auf nationaler Ebene ein verbindliches Ziel von 7 TWh Biomethan. Das derzeit in Verhandlung befindliche Erneuerbare-Gase-Gesetz zielt bisher auf 7,5 TWh Grünes Gas insgesamt. Hier gibt es also Nachbesserungsbedarf. „Die Erzeugung erneuerbarer Gase in Österreich muss systematisch ausgebaut werden. Sie sind insbesondere von Bedeutung für industrielle Prozesse und in Kraftwerksanlagen für den notwendigen Ausgleich im Stromsystem“, betont Prechtl-Grundnig und drängt auf den baldigen Beschluss eines Erneuerbare-Gase-Gesetzes als solide Basis für den erforderlichen Hochlauf ausreichender Mengen in Österreich.

EU hat geliefert – österreichische Politik ist am Zug

„Die Entschlossenheit, die in der RED III zum Ausdruck kommt, brauchen wir jetzt auch in Österreich“, fordert die Geschäftsführerin des EEÖ. Die Richtlinie tritt zwanzig Tage nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der EU, also noch diesen November, in Kraft. Die Mitgliedstaaten müssen dann die meisten erforderlichen Rechtsvorschriften innerhalb von 18 Monaten, also bis 21. Mai 2025, auf den Weg bringen. „Mit der RED III hat die EU die Ziele für Ihre Mitgliedsstaaten höhergesteckt und zugleich deren Handlungsspielraum für die Energiewende stark erweitert! Für die österreichische Politik heißt das: Gesetze nachbessern, liegengebliebene Gesetze verabschieden und nach vorne streben!“