Ökostrom-Gesetz neu: Verhandlung zur Einspeisetarifverordnung dringend abschließen.
Montag, Juli 2, 2012 at 11:09PM Wien, 2.7. 2012. Seit gestern ist nach erfolgreicher Notifizierung in Brüssel auch der zweite Teil des Ökostrom-Gesetzes für neue Ökostrom-Anlagen in Kraft getreten, die unter anderem eine Aufstockung der jährlichen Fördermittel auf 50 Millionen Euro vorsieht.
Damit die Fördermittel effizient und ohne Bildung von Projekt-Warteschlangen oder Überkontingentierungen ausgeschöpft werden können, braucht es für das neue Gesetz eine neue Einspeisetarifverordnung.
„Eine dementsprechende Tarifverordnung hätte bereits mit dem Inkrafttreten des neuen Ökostrom-Gesetzes am 1. Juli erlassen werden sollen. Momentan wird noch hinter den Kulissen zwischen den zuständigen Ministerien verhandelt. Wir drängen auf einen dringenden Abschluss der Verhandlungen und erwarten uns ein Ergebnis noch in den nächsten Tagen, jedenfalls vor der Sommerpause. Ein rascher Verordnungserlass für das neue Gesetz schafft die notwendige Basis für Investitionsentscheidungen, die gerade jetzt in den Sommermonaten für das kommende Jahr unmittelbar anstehen. Solange es keine neue Verordnung gibt, gilt die derzeit gültigen Einspeisetarifverordnung, “ erklärt Josef Plank vom Verband Erneuerbare Energie Österreich.
Mit erfolgreichem Abbau der früheren Projekt-Wartelisten bei Windkraft und Photovoltaik mit einem Sonderkontingent von 108 Millionen Euro wurde bereits der erste Teil des Ökostromgesetzes umgesetzt. Damit können nach einem mehrjährigen Stillstand im Ausbau der Erneuerbaren Energie unmittelbar in den nächsten ein bis zwei Jahren Ökoenergie-Anlagen mit einer installierten Leistung von 752 MW ausgebaut und mehr als 420.000 Haushalte mit heimischen Ökostrom versorgt werden.
„Mit der neuen Tarifstruktur für neue Anlagen erwarten wir uns jetzt einen massiven Schwung und Aufwärtstrend im Ökostrom-Ausbau, damit das Zwischenziel, neben der Großwasserkraft 15 Prozent Ökostrom bis 2015 erreicht werden kann. Daher ist jetzt eine vernünftige Ausrichtung der zur Verfügung stehenden Tarifvolumina notwendig, die neben einer Verbesserung der Transparenz und Wettbewerbsfähigkeit vor allem auch die Innovationskraft der einzelnen Ökostrom-Technologien fördert und stärkt“, fordert Plank abschließend die energiepolitischen Entscheidungsträger auf.
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